Betriebsgebäude wie Produktions- und Lagerhallen werden nicht selten als Unterstellmöglichkeit für Kraftfahrzeuge (Kfz) zweckentfremdet. Dass es dabei – vor allem versicherungstechnisch – zu Problemen kommen kann, wird oft außer Acht gelassen. Wer ein Kfz in einem Raum abstellen will, der keine Garage ist, sollte Folgendes beachten.