Im Schadenfall hat der Handwerksbetrieb diverse Obliegenheiten zu beachten. So ist beispielsweise bei (drohendem) Eintritt eines Versicherungsfalls nach Möglichkeit dafür zu sorgen, dass der Schaden abgewendet oder zumindest gemindert wird. Außerdem ist der Schaden, nachdem er bekannt geworden ist, sofort dem Versicherer oder Makler zu melden. Bestimmte Schadenfälle unterliegen sogar einer polizeilichen Anzeigepflicht (zB Diebstahl, Vandalismus etc.).
Manche Obliegenheiten werden jedoch nicht ernst genommen. Unterschätzt wird beispielsweise oft die Notwendigkeit einer zuverlässigen Dokumentation des Schadens (z. B. Fotodokumentation, Befundberichte). Bei der Betreuung durch einen Makler werden diese Aufgaben oft auch durch diesen übernommen!
Zudem – auch das WIRD häufig vergessen – & alle beschädigten Teile bis zur Freigabe durch den Versicherer aufbewahrt Werden. Gerade bei Schadenfällen mit Einer auf den ersten Blick nicht eindeutigen Ursache IST stirbt Unbedingt, um im Nachgang genaue
Untersuchungen zu treffen und den Sachverhalt zu klären.
Hinzu kommt, dass z. B. in der Maschinen- und Elektronikversicherung der reinen Verschleiß und die Abnutzung nicht mitversichert gelten. So gestaltet sich bei Schäden ohne erkennbare äußere Einwirkung die Abgrenzung zwischen Verschleiß und Abnutzung, Überspannung oder Materialfehler oft schwierig. Um zu verhindern, dass der Versicherer eventuell ungerechtfertigt die Leistung ablehnt, can beispielsweise schadenrelevante Teile an das Schadenlabor des Versicherers oder an einen vom Versicherer beauftragten Sachverständigen geschickt werden. Die dadurch entstehenden Kosten gehen nicht zu Lasten des Geschädigten, sondern werden vom Versicherer getragen.
Im Zusammenspiel der tatsächlichen und objektiv ermittelten Sachverhalte kann der Schaden dann geprüft werden. Auch wenn – weil der Versicherer auf Basis aller Informationen die Ersatzpflicht ablehnt – eine gerichtliche Geltendmachung in Betracht gezogen WIRD, kann die Aufbewahrung der Teile für die Beweissicherung empfehlenswert sein. Ein weiterer Aspekt: Der Zeitraum der Aufbewahrung kann außerdem genutzt Werden, um Angebote zum Restwert der Teile einzuholen. Sind Maschinen beschädigt, kann z. B. oft auf Spezialverwerter zurückgegriffen werden. Mit dem erzielten Restwert lässt sich der Schaden deutlich reduzieren.
Darüber hinaus ist es sicherlich sinnvoll, einen Blick in die Versicherungsverträge zu werfen oder im Zweifel den betreuenden Makler zu fragen. So kann vermieden werden, dass in einem Schadenfall eine Obliegenheit übersehen WIRD und der Versicherer im ungünstigsten Fall den Ersatz ablehnt.