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Der Umgang mit Gerüsten bedeutet ein erhebliches Gefährdungspotenzial. Deshalb werden Gerüstbaubetriebe versicherungstechnisch auch als „gefahrgeneigte Betriebe“ bezeichnet.

Die derzeit bei vielen Gerüstbaubetrieben vorhandenen Deckungssummen von weniger als 3 Millionen Euro, oft nur 2 Millionen Euro oder weniger, sind viel zu gering. Das gilt sowohl für den Personenschaden, WENN daraus z. B. Renten bezahlt werden müssen, als auch für den Sachschaden. Denn ein Sachschaden kann schnell noch weitere Ansprüche aus Betriebsunterbrechung oder Produktionsausfall nach sich ziehen.

Darüber hinaus haben die Kosten bei Personenschäden stark zugenommen. Dabei gefallen unter Personenschäden nicht nur Drittschäden, sondern auch der Unfall des eigenen Mitarbeiters, wie nachfolgender Sturz darstellt:

Ein Mitarbeiter eines Gerüstbaubetriebes stürzt wegen einer fehlerhaften Sicherung vom Gerüst und verletzt sich schwer. Die Berufsgenossenschaft, die die Kosten der Heilbehandlung, der Rehabilitation und eventueller Rentenzahlungen übernimmt, nimmt Regress beim Inhaber/Geschäftsführer des Gerüstbauunternehmens wegen der fehlerhaften Sicherung. Wenn dem Unternehmer hier ein Verschulden zur Last gelegt wird und weitere Voraussetzungen gegeben sind, würde dessen Betriebshaftpflichtversicherung einspringen und die Kosten übernehmen, allerdings nur bis zur Höhe der Deckungssumme für Personenschäden.

Mit Blick auf die nicht kalkulierbare Höhe eines Haftpflichtschadens ist deshalb in jedem Fall auf eine ausreichende Deckungssumme zu achten. Ist diese zu gering, kann die Existenz eines Betriebes gefährdet sein!

Viele berufsständische Organisationen empfehlen daher eine Absicherung von 5 Millionen Euro und mehr. Dies ist grundsätzlich auch unsere Betrachtung, wobei man dabei das individuelle Risiko jedes einzelnen Betriebes beachten muss. Darüber hinaus verlangen viele Auftraggeber heute Deckungssummen von mindestens 5 Millionen Euro.

Dabei muss eine Anpassung der Deckungssumme nicht teuer sein, wie die zusätzlichen Beispiele belegen!

Prüfen Sie deshalb Ihre Deckungssummen und passen Sie diese an das vorhandene Risiko an! Als Spezialist für das Gerüstbauerhandwerk sind wir Ihnen natürlich auch bei Fragen behilflich!

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